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  • Die am 23.10.2007 verabschiedete Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL) ist seit dem 26.11.2007 in Kraft. Die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten (HWGK und HWRK) stellen den zweiten Umsetzungsschritt der HWRM-RL dar und bilden die Grundlage für die anschließenden Aktualisierung des Hochwasserrisikomanagementplans bis Ende 2021. HWGK beschreiben die räumliche Ausbreitung der Überflutung sowie die Wassertiefe eines Hochwassers bei verschiedenen Hochwasserszenarien. In den Gefahrenkarten werden Überflutungen dargestellt, die durch ein Hochwasser eines Gewässers selbst entstehen. Überflutungen die durch kapazitative Überforderung der Abwasseranlagen, zu Tage tretendes Grundwasser, Versagen wasserwirtschaftlicher Stauanlagen oder Starkregen entstehen, werden in den HWGK nicht dargestellt. HWRK geben Auskunft über die möglichen hochwasserbedingten nachteiligen Folgen dieser Hochwasserereignisse bezogen auf die in der europäischen HWRM-RL festgelegten Schutzgüter.